Finanzielle Informationen

Förderung durch den IVF-Fonds

Unter bestimmten Bedingungen übernimmt der IVF-Fonds 70% der Kosten für maximal 4 Zyklen einer IVF-/ICSI-Behandlung und der dazu notwendigen Medikation.
Es bleibt somit ein Selbstbehalt von 30% der Gesamtkosten (Behandlung + Medikation) pro Versuch.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
  • Indikation:
    Die Ursache der Unfruchtbarkeit kann durch in ihrer Funktion beidseitig verschlossene oder funktionsuntüchtige Eileiter, durch Endometriose, durch ein polyzystisches Ovar (PCO-Syndrom) und/oder durch eingeschränkte Spermienqualität bedingt sein.
    Ein Eileiterverschluss muss mit einem bildgebenden Verfahren, z.B. Eileiterröntgenbefund, Operationsbericht einer Bauchspiegelung oder Röntgenbild bei der Kontrastmitteldarstellung (Befund) dokumentiert sein.
    Eine eingeschränkte Spermienqualität muss mit mindestens zwei Spermiogrammen – in einem Mindestabstand von vier Wochen durchgeführt – nachgewiesen werden, wobei beide Spermiogramme nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.

  • Alter:
    Der Zeitpunkt des Beginns eines Versuches einer In-Vitro-Fertilisation muss vor dem vollendeten 40. Lebensjahr der Frau und vor dem vollendeten 50. Lebensjahr des Mannes liegen.

  • Krankenversicherung:
    Beide Partner müssen über eine geltende gesetzliche Krankenversicherung verfügen, bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung oder bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein oder es liegt ein Einverständnis eines sonstigen privaten Versicherungsunternehmens zur Kostenbeteiligung vor.

  • Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft:
    Patienten müssen länger als drei Monate in Österreich versichert sein und eine Versicherungsbestätigung ihrer österreichischen Versicherung vorlegen können und eine ständige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können.

  • Behandlung:
    Die Behandlung muss in einer Krankenanstalt erfolgen, die mit dem IVF-Fonds einen Vertrag abgeschlossen und eine Zulassung laut GSG inne hat.
Antragstellung beim IVF-Fonds

Selbstverständlich übernehmen wir die Abwicklung Ihres Antrages beim IVF-Fonds. Genauere Informationen erhalten Sie u.a. im Erstgespräch.

Berechtigt sind EU-Bürger, die in Österreich sozialversichert sind. Bei Bürgern aus Drittstaaten bestimmt der Aufenthaltstitel die Fondsberechtigung.

Preise für Selbstzahler

Paare, die keine Unterstützung vom IVF-Fonds bekommen, sind sogenannte Selbstzahler/Privatzahler und kommen zu 100% selbst für die Behandlungs- und Medikamentenkosten auf.

Bei Fragen zu den Kosten stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Heiligenstädter Straße 55-65, 1190 Wien Icon Standort