Rechtliche Informationen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst:

  • Familienstand
    Die Kinderwunschbehandlung wird nur bei Ehepaaren oder Paaren, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft leben, durchgeführt.
    Diese muss vor der medizinisch unterstützten Behandlung ihres Kinderwunsches mittels eines Notariatsaktes durch einen Notar oder durch ein Bezirksgericht bestätigt werden.

    Lesbische Paare
    Seit 2015 ist es möglich, eine IVF-Kinderwunschbehandlung bei lesbischen eingetragenen Partnerschaften durchzuführen. Die dafür notwendige Samenspende wird durch einen dem Paar bekannten Spender, der mit dem Paar in unser Zentrum kommt, oder durch eine halbanonyme, von einer Samenbank stammende Spende durchgeführt.
    Mit 14 Jahren darf das daraus entstandene Kind die Identität des Spenders erfahren.
  • Samenspende, Eizellspende

    Ebenfalls seit 2015 ist die IVF mittels Samen- und Eizellenspende möglich. Auch hier kann der Spender bzw. die Spenderin mit dem ihm/ihr bekannten Patientenpaar in unser Zentrum kommen.
    Bei einer halbanonymen Spende wird die Samen-/Eizellspende dem Kinderwunschpaar unbekannterweise zugeordnet. Hier versucht man üblicherweise, die Ethnizität, Blutgruppe, Haar- und Augenfarbe anzupassen.
    Voruntersuchungen sollten die Übertragung von häufigen genetischen Erkrankungen bzw. Infektionserkrankungen ausschließen.
    Da das daraus entstandene Kind ab dem 14. Lebensjahr das Recht hat, die Identität des jeweiligen biologischen Elternteils kennenzulernen, ist von Seiten des Kinderwunschzentrum Döbling zu gewährleisten, dass die Daten über Jahrzehnte gesichert bleiben.

  • Eine Leihmutterschaft ist ausgeschlossen.
  • IVF und ICSI
    Diese Verfahren dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzten und in hierfür zugelassenen Krankenanstalten durchgeführt werden.
  • Kryokonservierung
    Embryonen, Samen und Eizellen dürfen nicht zu Forschungszwecken verwendet werden.
    Samen und Eizellen dürfen bis auf Widerruf oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen, Embryonen höchstens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Präimplantationsdiagnostik
    Eine Präimplantationsdiagnostik am Embryo ist nur dann zulässig, wenn entweder
    • 3 erfolglose IVF-Versuche vorangegangen sind,
    • es vorher zu 3 Fehlgeburten gekommen ist oder
    • eine schwerwiegende genetische Erkrankung eines Elternteils bekannt ist.

Wir garantieren Ihnen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen beachten.

Wir gehen sehr verantwortungsvoll mit Ihren Ei- und Samenzellen um, weil jede befruchtete Eizelle für uns einen Embryo und damit menschliches Leben bedeutet.

Sie sollten auch wissen, dass Ihre persönlichen Daten dem Datenschutz unterliegen. Alle persönlichen Angaben oder Daten werden streng vertraulich behandelt. Es ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass wir anonymisierte Daten zur Qualitätssicherung und statistischen Auswertung an ein zentrales IVF-Register senden müssen.

Rechtsgrundlagen im Detail

Seit dem 1. Juli 1992 gilt das so genannte "Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)". Gemeinsam mit dem IVF-Fonds-Gesetz, dem Gewebesicherheitsgesetz, der Gewebebankenverordnung und der Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung regelt es die Behandlungsformen und den Umgang mit Embryonen.

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